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Suchtvereinbarungen I+II

Suchtvereinbarung des Lessing-Gymnasiums Mannheim

Präambel

Diese Suchtvereinbarung stellt eine Hilfe zum Umgang mit Fällen von Suchtmittelmissbrauch im Schulbereich dar. Sie versteht sich als Hilfestellung für die direkt betroffenen Schüler/innen und die verantwortlichen Lehrkräfte der Schule. Sie dient darüber hinaus dem Schutz aller Schülerinnen und Schüler der Schule.

Unter Suchtmitteln versteht diese Vereinbarung Alkohol und illegale Drogen. Medikamente können bei bestimmten Konsummustern ebenfalls dazugezählt werden. Durch diese Vereinbarung wird eine notwendige Konsequenz im Vorgehen bei Einzelfällen erzielt, die zu einer effektiven Vermittlung von Hilfsangeboten für die Betroffenen führen sollen.

1. Stufe

  • Verhaltensauffällige Schülerinnen/Schüler sollen beobachtet werden.
  • Bei fortgesetztem auffälligen Verhalten führt die/der Klassenlehrer/in bzw. Fachlehrer/in ein erstes Gespräch.
  • Entsteht ein Verdacht auf Suchtmittelmissbrauch, werden der Schülerin/dem Schüler entsprechende Hilfsangebote unterbreitet.
  • Gleichzeitig wird erwartet, dass sich die Schülerin/der Schüler um eine Verhaltensänderung bemüht, wobei sie/er über die weiteren Stufen der Suchtvereinbarung informiert wird.
  • Ein weiteres Gespräch wird vereinbart (Termin 2 – 4 Wochen)
  • Konnte der Verdacht nicht ausgeräumt werden, tritt Stufe 2 in Kraft.

2. Stufe

Gesprächsteilnehmende
Schülerin/Schüler
Lehrkraft, die als erste mit dem Problem konfrontiert wurde
Suchtpräventionslehrkraft der Schule

auf Wunsch Person(en) des Vertrauens der Schülerin/des Schülers
evtl. Erziehungsberechtigte

Gesprächsinhalte / Ziele / Maßnahmen:

  • Der Schülerin/dem Schüler gegenüber wird festgestellt, dass sie/er die Absprachen laut Stufe 1 der Suchtvereinbarung nicht eingehalten hat.
  • Es wird erneut gefordert, das Verhalten zu ändern und Hilfsangebote anzunehmen.
  • Die Schülerin/der Schüler wird über die Konsequenzen ihres/seines Verhaltens informiert (z.B. auch nach § 90 Schulgesetz).
  • Die im Gespräch getroffenen Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten und von allen Gesprächsteilnehmern unterschrieben.
  • Ein weiteres Gespräch wird vereinbart.
  • Erfolgt im vereinbarten Zeitraum keine Verhaltensänderung tritt Stufe 3 in Kraft.

3. Stufe

Gesprächsteilnehmende:
s.Stufe 2
zusätzlich
Erziehungsberechtigte
Schulleiter/in
Beratungslehrer/in (auf Wunsch einer/eines Beteiligten)

Gesprächsinhalte / Ziele  / Maßnahmen:

  • Der unverzügliche Besuch einer psychosozialen Beratungsstelle wird verbindlich verlangt.
  • Im Rahmen einer Rechtsbelehrung wird auf § 90 Schulgesetz hingewiesen und die Möglichkeit eines Schulausschlusses angedroht, wenn keinerlei Hilfsangebote angenommen bzw. keine Verhaltensänderung erkennbar ist.
  • Die im Gespräch getroffenen Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten und von allen Gesprächsteilnehmern unterschrieben.

4. Stufe

Gesprächsteilnehmende
s.o.  zusätzlich gegebenenfalls das Jugendamt

Gesprächsinhalte / Ziele / Maßnahmen:

  • Wurden die Vereinbarungen von Stufe 3 nicht eingehalten, so werden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 90 Schulgesetz eingeleitet.
  • Hilfsangebote werden wiederholt unterbreitet.
  • Die im Gespräch getroffenen Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten und von allen Gesprächsteilnehmern unterschrieben.

5. Stufe

Bei Nichteinhaltung verfügter Auflagen erfolgt in der Regel befristeter oder endgültiger Schulausschluss nach § 90 Schulgesetz.

Anmerkung

Von diesem Vorgehen kann abgewichen werden, wenn z.B. die Beratungsstelle es empfiehlt.

Wird festgestellt, dass die Schülerin/der Schüler auf dem Schulgelände oder in unmittelbarer Nähe mit illegalen Drogen handelt, erfolgt unverzüglich der Schulausschluss nach § 90 Schulgesetz.

Suchtvereinbarungen II

Informationsstrategie nach Erstellung der Suchtvereinbarung (Lessing-Gymnasium)
 

Adressaten Neueinführung Regelmäßige Erinnerung Neuzugänge

Eltern

Schulkonferenz/Schulleitung

 

Aufnahme in die Hausordnung

Schulleitung/Elternbeirat:



Verteilung der Suchtvereinbarung an alle Eltern (Bestätigung der Kenntnisnahme)

Elternbeiratsvorsitzende

 

Erste Elternbeiratssitzung des Schuljahres

(Elternvertreter/in)
Klassenlehrer/in:

Erste Klassenpflegschafts­sitzung des Schuljahres

Schulleitung/Sekretariat

 

Bei Neuaufnahme Aushändigen der Hausordnung und Hinweis auf die Inhalte

 

 

Schülerinnen und Schüler

Schülersprecher/innen:

 

Klassenlehrer/in:

Verfügungsstunde zu Beginn des Schuljahres (Vermerk im Klassenbuch) und aus gegebenem Anlass

Fachlehrer/innen:

Im Zusammenhang mit entsprechenden Lehrplan-einheiten

Schulleitung/Sekretariat

Bei Neuaufnahme

Aushändigen der Hausordnung und Hinweis auf die Inhalte

 

Information der Klassensprecher/innen in der nächsten Schülerratssitzung

Aushändigen der Suchtvereinbarung

Klassensprecher/innen,
Klassenlehrer/in oder
Suchtpräventionslehrer/in:

Information in jeder Klasse

   
Lehrkräfte

Schulleitung/
Suchtpräventionslehrkraft

Information des Kollegiums im Rahmen eines eigenen Tagesordnungspunktes auf der nächsten Gesamtlehrerkonferenz, Aushändigen der Suchtvereinbarung

Schulleitung

Eröffnungskonferenz zu Beginn des Schuljahres / Hinweise für Klassenlehrer/innen

Schulleitung/Sekretariat

Aushändigen der Hausordnung und Hinweis auf die Inhalte

 

Von der Schulkonferenz am 27. April 2002 beraten und beschlossen.
gez. Uta Vater, Oberstudiendirektorin

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