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Hausordnung

Einige wichtige schulrechtliche Bestimmungen:

1. Vorbemerkungen:

Die Schule ist als Organisation eingebunden in unseren Rechtsstaat. Daher sind alle für sie wesentlichen Bestimmungen durch Gesetze oder durch Rechtsverordnungen geregelt. Das bedeutet, dass alles, was in der Schule geschieht, transparent, überprüfbar und anfechtbar ist. Dies gilt ausdrücklich auch für die Erteilung von Noten und für Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen. Jedem Schüler steht daher ein uneingeschränktes Beschwerderecht zu, beim Fach- oder Klassenlehrer, beim Schulleiter oder schließlich auch beim Oberschulamt und den Verwaltungsgerichten. Der Schulleiter stellt sicher, dass keinem Schüler, der von seinem Beschwerderecht Gebrauch macht, deswegen irgendwelche Nachteile entstehen. Selbstverständlich gilt hier der Grundsatz, dass Rechte nur dann gesichert werden können, wenn der ernsthafte Wille zur Beachtung der damit verbundenen Pflichten vorausgesetzt werden kann. Alles einblenden

2. An- und Abmeldung von der Schule:

Beides geschieht im Regelfall zu Beginn eines Schuljahres. Der Übergang in eine Haupt- oder Realschule kann auch zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres erfolgen. Wenn minderjährige Schüler die Schule verlassen, um einen Beruf zu ergreifen, sind die Regelungen bezüglich Berufsschulpflicht zu beachten.

 3. Abwesenheit vom Unterricht: (Schulbesuchsverordnung §§ 1-4)

Um jedem Schüler einen möglichst optimalen Unterrichtserfolg zu sichern, besteht eine uneingeschränkte Pflicht zum Besuch des Unterrichts. (Näheres "Schulbesuchsverordnung" des MKS).

Wenn ein Schüler vom Unterricht fernbleibt, ist folgendes zu beachten:

a. Ist ein Schüler durch Krankheit verhindert, am Unterricht teilzunehmen, so muss die Schule unverzüglich in Kenntnis gesetzt werden. Dies gilt auch für andere unvorhersehbare, zwingende Umstände, die einen Schüler hindern, die Schule zu besuchen.

b. Im Falle (fern)mündlicher Verständigung der Schule ist eine schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.

c. Befreiungen vom Schulbesuch nach § 4 Schulbesuchsverordnung aus vorhersehbarem Anlaß müssen vorher &ndash in der Regel schriftlich &ndash beantragt werden.

d. Zuständigkeiten: Einzelstunden: Fachlehrer, zwei Schultage: Klassenlehrer oder Tutor, längere Beurlaubungen: Schulleiter.

 4. Freistellungen vom Sportunterricht:

Bei offensichtlichen Verletzungen oder anderen einsehbaren Gründen kann für kürzere Zeiten der Fachlehrer vom Sport befreien. Längerfristige Befreiungen müssen durch ein ärztliches Attest gesichert werden. Befreiungen, die ein ganzes Schuljahr und länger dauern sollen, müssen vom Amtsarzt ausgesprochen werden.

5. Teilnahme am Religionsunterricht:

Für die Teilnahme am Religionsunterricht gelten die Bestimmungen der Verfassung über Religionsmündigkeit. Eine Abmeldung kann nur aus Glaubens- oder Gewissensgründen erfolgen. Dies hat schriftlich zu geschehen. Die Abmeldung kann nur in den ersten 14 Tagen eines Schulhalbjahres erfolgen. Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, werden ab Klasse 8 vom Schulleiter ersatzweise dem Ethikunterricht zugewiesen.

 6. Teilnahme an freiwilligen Arbeitsgemeinschaften:

Arbeitsgemeinschaften können nur dann durchgeführt werden, wenn bezüglich ihrer Teilnehmerzahl bestimmte Mindestgrößen eingehalten werden. Austritte sind daher nur in den ersten 14 Tagen nach Schuljahresbeginn möglich, danach besteht auch für die Arbeitsgemeinschaften Präsenzpflicht.

7. Schülerversicherung:

Alle Schüler sind automatisch Mitglieder einer kostenfreien, gesetzlichen Versicherung. Diese Versicherung deckt alle Körperschäden ab, die während der Schulzeit, des Schulweges oder während einer Schulveranstaltung erlitten werden.

Eine freiwillige Zusatzversicherung des Badischen Gemeindeversicherungsverbandes wird zu Beginn jedes Schuljahres angeboten. Diese empfehlenswerte Versicherung deckt auch Schäden, deren Ursachen in einem sehr lockeren Zusammenhang mit der Schule zu finden sind. (Unerlaubte Entfernung vom Schulgelände, Umweg auf dem Schulweg eigenwirtschaftliche Tätigkeiten im Rahmen von außerunterrichtlichen Veranstaltungen etc.)

Wichtig: Alle Unfälle sind sofort im Sekretariat zu melden.

8. Schülerbeförderungskosten:

Alle Schüler, deren Wohnung mehr als 3 km von der Schule entfernt liegt, erhalten einen Zuschuss zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. (Ausnahme: anderes Bundesland).

Nähere Einzelheiten sind auf dem Sekretariat zu erfragen.

9. Lernmittel:

Alle Lernmittel (Schulbücher, Taschenrechner etc.), die den Schülern zur Verfügung gestellt werden, sind Eigentum des Schulträgers. Sie sind sorgsam und pfleglich zu behandeln. Mit Rücksicht auf den nächsten Benutzer darf nichts in die Schulbücher geschrieben werden. Verlorene oder mutwillig beschädigte Schulbücher oder andere Lernmittel müssen ersetzt werden.

10. Schülermitveratwortung (SMV):

Die Schüler können ihre Interessen in der SMV wahrnehmen, Die Arbeit der SMV bewegt sich im Rahmen der vom Schulgesetz und den entsprechenden Rechtsverordnungen festgelegten Grenzen. Die Arbeit der SMV ist von allen am Schulleben Beteiligten zu unterstützen. Die SMV vertritt alle Schüler der Schule, sie hat daher kein politisches Mandat.

11. Schülerzeitungen:

Schülerzeitungen werden in der Regel von Schülern des Lessing-Gymnasiums für diese Schule erstellt. Sie können daher auf dem Schulgelände vertrieben werden. Schülerzeitungen sind prinzipiell nicht zensiert. Ihr Vertrieb auf dem Schulgelände kann aber vom Schulleiter untersagt werden, wenn durch Artikel Gesetze verletzt werden oder wenn der Schulfrieden schwerwiegend gestört wird. Der Vertrieb außerhalb des Schulgeländes unterliegt den allgemein üblichen Bestimmungen des Presserechts. oben

Mannheim, März 2005

Schul- und Hausordnung Lessing-Gymnasium Mannheim

1. Vorbemerkung:

Die Hausordnung ist Teil der allgemeinen Schulordnung. Rechtsgrundlage ist der § 23 des Schulgesetzes Baden-Württemberg. Hier wird festgelegt, dass die Schule verpflichtet ist, Regelungen zu treffen, die von den örtlichen Gegebenheiten her einen ordnungsgemäßen und störungsfreien Unterrichtsablauf gewährleisten. Mit der Anmeldung in die Schule erkennen die Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte die Verbindlichkeit dieser im Rahmen der allgemeinen Schulordnung erlassenen Hausordnung an. Alles einblenden

2. Allgemeine Grundsätze:

Die Hausordnung des Lessing-Gymnasiums muss einen Rahmen schaffen, der für Schüler einer sehr weit gespannten Altersgruppierung annehmbar sein kann. Sie hat vor allem drei Ziele:

a. Es soll erreicht werden, dass das Zusammenleben so vieler Schülerinnen und Schüler auf verhältnismäßig engem Raum in einer für alle annehmbaren Weise erfolgen kann.

b.  Unfallrisiken sollen vermindert werden, Sicherheit und körperliche Unversehrtheit aller Schüler sollen so weit wie möglich gewährleistet sein.

c. Die Schule soll Arbeitsbedingungen bieten können, die den Schülern einen für sie optimalen Unterrichtserfolg ermöglichen.

3.     Unterrichtszeiten:            Montag bis Freitag

1.   Unterrichtsstunde:              7.45  -   8.30 Uhr

2.   Unterrichtsstunde:              8.35  -   9.20 Uhr

Große Pause - 20 Minuten -

3. + 4.  Unterrichtsstunde:      9.40  - 11.10 Uhr


Große Pause - 20 Minuten -

5. + 6. Unterrichtsstunde:      11.30 - 13.00 Uhr

7.   Unterrichtsstunde:             13.05 - 13.50 Uhr

8.   Unterrichtsstunde:              14.00 - 14.45 Uhr

9.   Unterrichtsstunde:              14.50 - 15.35 Uhr

10. Unterrichtsstunde:              15.40 - 16.25 Uhr

11. Unterrichtsstunde:              16.30 - 17.15 Uhr

Das Schulhaus wird um 7.30 Uhr geöffnet. Schülerinnen und Schüler, die früher kommen, müssen sich in den Aufenthaltsraum oder den Schulhof begeben und warten.

Falls fünf Minuten nach dem vorgesehenen Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft anwesend ist, melden die Klassensprecher dies bei der Schulleitung oder im Sekretariat.

4. Definition des Schulbereichs:

Der Bereich, in dem sich Schüler während der Pausen aufhalten können, muss aus Sicherheitsgründen begrenzt werden, wobei naturgemäß vom Alter des Schülers her Unterschiede zu machen sind.

a. Der Hausbereich umfasst den Schulhof und das Schulhaus;

b. Der erweiterte Pausenbereich umfasst die Lessingstraße und den Gehweg vor dem Schul­ge­bäude.

5. Aufenthalt der Schüler während der großen Pause:

a. Schüler der Klassen 5 - 10 verlassen &ndash außer bei Regen &ndash die Klassenzimmer und begeben sich in den Schulhof.

b. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen  11 können sich in den erweiterten Pausenbereich begeben. Aus Sicherheitsgründen darf das Josef-Braun-Ufer während der großen Pause nicht überquert werden.

c. Für volljährige Schüler der Jahrgangsstufen 12 und 13 gibt es bezüglich des Aufenthalts in Pausen oder Freistunden keine Beschränkungen.

6. Überqueren des Josef-Braun-Ufers:

Wenn das Josef-Braun-Ufer bei Unterrichtsbeginn oder &ndash ende überquert werden muss, soll dies wegen des starken Verkehrs immer mit besonderer Sorgfalt geschehen. Es ist stets der ampelgesicherte Übergang zu benutzen.

7. Parken und Abstellen von PKW, Motorrädern und Fahrrädern:

Hier ist folgendes zu beachten:

a. Die Parkregelung in der Lessingstraße ist aus Sicherheitsgründen strikt zu beachten. Dies gilt besonders wegen der Schulbushaltestelle auf der Schulseite der Lessingstraße. Für PKW besteht auf dem Schulhof generell Parkverbot.

b. Fahrräder und Mopeds etc. sind so abzustellen, dass niemand behindert wird.

Soweit wie möglich sind die dafür vorgesehenen Ständer an der Lessingstraße bzw. in dem durch ein Tor abgesicherten unteren Fahrradhof zu benutzen.

Rücksicht gegenüber Eigentum und Sicherheit der Schüler ist ein Gebot der
Fairness. Fahren auf den Gehwegen und im Hof ist daher nicht gestattet.

8. Sauberkeit im Schulhaus und Schulgelände:

Hier kann jeder beweisen, dass er es mit dem Umweltschutz ernst nimmt. Papier und Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter.

Folgende Grundsätze sind zu beachten.

a. Solltet Ihr sehen, dass jemand etwas wegwirft, fordert ihn auf, seinen Abfall selbst zu beseitigen.

b. Haltet Euer Klassenzimmer sauber, es ist die Visitenkarte Eurer Klasse.

c. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.

Achtet hier im Interesse aller auf besondere Sauberkeit.

d. Zeigt, dass Ihr soziales Bewusstsein habt, indem Ihr auf die Rücksicht nehmt, die das Haus sauber halten müssen.

e. Nach Unterrichtsschluss werden in den Klassenzimmern die Fenster geschlossen, die Lichter gelöscht, die Stühle auf den Tisch gestellt und der Boden grob gereinigt.

f. Die Fachlehrer schließen das Klassenzimmer vor den großen Pausen, nach Unterrichtsschluss und vor einem Wechsel der Klassen in andere Räume ab.

9. Rauchen und Alkohol

a. Rauchen ist im Schulhaus und auf dem Hof untersagt;

Rauchen ist für Schülerinnen und Schüler erst ab Klasse 11 außerhalb des Schulgeländes gestattet. (Verwaltungsvorschrift Suchtprävention in der Schule vom 13.11.2000)

b. Im gesamten Schul- und Pausenbereich besteht Alkoholverbot.

10. Fachräume

Fachräume enthalten teuere und wertvolle Geräte, die vor Diebstahl und Beschädigung gesichert werden müssen. Diese Räume dürfen daher nur mit Erlaubnis des Fachlehrers betreten werden.

11. Beschädigung von Räumen, Schulmöbeln oder anderen Einrichtungsgegenständen:

Ausstattung und Unterhalt von Schulen sind teuer. Es muss daher für uns alle eine selbstverständliche Pflicht sein, mit dem uns anvertrauten öffentlichen Eigentum sorgsam umzugehen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass beschädigte Möbel oder andere Gegenstände sofort repariert werden können. Jeder Schüler ist daher verpflichtet, Schäden, die er bemerkt, unverzüglich einem Lehrer, dem Hausmeister oder Sekretariat zu melden. Wer Schuleigentum grob fahrlässig oder vorsätzlich zerstört, wird vom Schulträger zum Ersatz des Schadens herangezogen.

12. Verlust von Geld oder Wertgegenständen:

Bei Verlust von Geld, Uhren, Fahrkarten leistet die Schulversicherung keinen Ersatz. Diese Dinge sollten daher stets sorgfältig gesichert werden. Besonders gefährdet sind die Umkleideräume der Sportstätten.

13. Entfernen von Stühlen und Tischen aus Klassenräumen:

Klassenräume werden jeweils zu Beginn des Schuljahres entsprechend der Klassen- oder Kursstärke möbliert. Dabei muss berücksichtigt werden, dass viele Räume von verschieden starken Klassen oder Gruppen benutzt werden. Deshalb dürfen Schüler von sich aus hier keinerlei Veränderungen vornehmen.

14. Klassenordner:

Für jede Woche werden vom Klassenlehrer zwei Klassenordner bestimmt. Die Ordner haben folgende Aufgaben wahrzunehmen:

a.  sie stellen rechtzeitig vor der Stunde die benötigten Unterrichtsmittel bereit;

b. sie reinigen die Tafel nach jeder Stunde, besonders nach Unterrichtsschluss;

15. Aufenthaltsraum:

Auswärtige Schüler der Unter- und Mittelstufe können sich vor dem Unterricht oder während einer Mittagspause im Aufenthaltsraum aufhalten.

Der dahinter liegende Raum ist für Schüler der Oberstufe vorbehalten.

16. Klassenbücher, Klassenbuchführung:

Klassenbücher sind Dokumente und stellen eine wichtige Unterlage für die Schule dar.

Für jede Klasse wird ein Schüler bestimmt, der für das Klassenbuch verantwortlich ist.

Dieser Schüler hat vor allem folgende Aufgaben wahrzunehmen.

a. Er holt das Klassenbuch vor dem Unterricht aus dem dafür vorgesehenen Schrank und bringt es nach Unterrichtsende wieder dorthin zurück.

b.  Er sorgt dafür, dass das Buch in Fachräume oder in den Sport mitgenommen wird.

c. Gegebenenfalls bittet er Lehrkräfte, vergessene Einträge nachzuholen.

17. Für den Sekretariatsbereich gelten die von der Direktion festgesetzten Bürozeiten.

18. Die Schulleitung, jeder Lehrer und der Hausmeister sind im Rahmen der Schul- und Hausordnung gegenüber Schülern weisungsberechtigt.

19. Die vorliegende Hausordnung appelliert vor allem an die Vernunft. Allerdings muss die Schule die Einhaltung dieser Ordnung bei groben Verstößen unter Umständen mit den in
§ 90 des Schulgesetzes festgesetzten Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sicherstellen.

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