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2. Allgemeine Grundsätze:
Die Hausordnung des Lessing-Gymnasiums muss einen Rahmen schaffen, der für Schüler einer sehr weit gespannten Altersgruppierung annehmbar sein kann. Sie hat vor allem drei Ziele:
a. Es soll erreicht werden, dass das Zusammenleben so vieler Schülerinnen und Schüler auf verhältnismäßig engem Raum in einer für alle annehmbaren Weise erfolgen kann.
b. Unfallrisiken sollen vermindert werden, Sicherheit und körperliche Unversehrtheit aller Schüler sollen so weit wie möglich gewährleistet sein.
c. Die Schule soll Arbeitsbedingungen bieten können, die den Schülern einen für sie optimalen Unterrichtserfolg ermöglichen.
3. Unterrichtszeiten: Montag bis Freitag
1. Unterrichtsstunde: 7.45 - 8.30 Uhr
2. Unterrichtsstunde: 8.35 - 9.20 Uhr
Große Pause - 20 Minuten -
3. + 4. Unterrichtsstunde: 9.40 - 11.10 Uhr
Große Pause - 20 Minuten -
5. + 6. Unterrichtsstunde: 11.30 - 13.00 Uhr
7. Unterrichtsstunde: 13.05 - 13.50 Uhr
8. Unterrichtsstunde: 14.00 - 14.45 Uhr
9. Unterrichtsstunde: 14.50 - 15.35 Uhr
10. Unterrichtsstunde: 15.40 - 16.25 Uhr
11. Unterrichtsstunde: 16.30 - 17.15 Uhr
Das Schulhaus wird um 7.30 Uhr geöffnet. Schülerinnen und Schüler, die früher kommen, müssen sich in den Aufenthaltsraum oder den Schulhof begeben und warten.
Falls fünf Minuten nach dem vorgesehenen Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft anwesend ist, melden die Klassensprecher dies bei der Schulleitung oder im Sekretariat.
4. Definition des Schulbereichs:
Der Bereich, in dem sich Schüler während der Pausen aufhalten können, muss aus Sicherheitsgründen begrenzt werden, wobei naturgemäß vom Alter des Schülers her Unterschiede zu machen sind.
a. Der Hausbereich umfasst den Schulhof und das Schulhaus;
b. Der erweiterte Pausenbereich umfasst die Lessingstraße und den Gehweg vor dem Schulgebäude.
5. Aufenthalt der Schüler während der großen Pause:
a. Schüler der Klassen 5 - 10 verlassen &ndash außer bei Regen &ndash die Klassenzimmer und begeben sich in den Schulhof.
b. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 11 können sich in den erweiterten Pausenbereich begeben. Aus Sicherheitsgründen darf das Josef-Braun-Ufer während der großen Pause nicht überquert werden.
c. Für volljährige Schüler der Jahrgangsstufen 12 und 13 gibt es bezüglich des Aufenthalts in Pausen oder Freistunden keine Beschränkungen.
6. Überqueren des Josef-Braun-Ufers:
Wenn das Josef-Braun-Ufer bei Unterrichtsbeginn oder &ndash ende überquert werden muss, soll dies wegen des starken Verkehrs immer mit besonderer Sorgfalt geschehen. Es ist stets der ampelgesicherte Übergang zu benutzen.
7. Parken und Abstellen von PKW, Motorrädern und Fahrrädern:
Hier ist folgendes zu beachten:
a. Die Parkregelung in der Lessingstraße ist aus Sicherheitsgründen strikt zu beachten. Dies gilt besonders wegen der Schulbushaltestelle auf der Schulseite der Lessingstraße. Für PKW besteht auf dem Schulhof generell Parkverbot.
b. Fahrräder und Mopeds etc. sind so abzustellen, dass niemand behindert wird.
Soweit wie möglich sind die dafür vorgesehenen Ständer an der Lessingstraße bzw. in dem durch ein Tor abgesicherten unteren Fahrradhof zu benutzen.
Rücksicht gegenüber Eigentum und Sicherheit der Schüler ist ein Gebot der Fairness. Fahren auf den Gehwegen und im Hof ist daher nicht gestattet.
8. Sauberkeit im Schulhaus und Schulgelände:
Hier kann jeder beweisen, dass er es mit dem Umweltschutz ernst nimmt. Papier und Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter.
Folgende Grundsätze sind zu beachten.
a. Solltet Ihr sehen, dass jemand etwas wegwirft, fordert ihn auf, seinen Abfall selbst zu beseitigen.
b. Haltet Euer Klassenzimmer sauber, es ist die Visitenkarte Eurer Klasse.
c. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.
Achtet hier im Interesse aller auf besondere Sauberkeit.
d. Zeigt, dass Ihr soziales Bewusstsein habt, indem Ihr auf die Rücksicht nehmt, die das Haus sauber halten müssen.
e. Nach Unterrichtsschluss werden in den Klassenzimmern die Fenster geschlossen, die Lichter gelöscht, die Stühle auf den Tisch gestellt und der Boden grob gereinigt.
f. Die Fachlehrer schließen das Klassenzimmer vor den großen Pausen, nach Unterrichtsschluss und vor einem Wechsel der Klassen in andere Räume ab.
9. Rauchen und Alkohol
a. Rauchen ist im Schulhaus und auf dem Hof untersagt;
Rauchen ist für Schülerinnen und Schüler erst ab Klasse 11 außerhalb des Schulgeländes gestattet. (Verwaltungsvorschrift Suchtprävention in der Schule vom 13.11.2000)
b. Im gesamten Schul- und Pausenbereich besteht Alkoholverbot.
10. Fachräume
Fachräume enthalten teuere und wertvolle Geräte, die vor Diebstahl und Beschädigung gesichert werden müssen. Diese Räume dürfen daher nur mit Erlaubnis des Fachlehrers betreten werden.
11. Beschädigung von Räumen, Schulmöbeln oder anderen Einrichtungsgegenständen:
Ausstattung und Unterhalt von Schulen sind teuer. Es muss daher für uns alle eine selbstverständliche Pflicht sein, mit dem uns anvertrauten öffentlichen Eigentum sorgsam umzugehen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass beschädigte Möbel oder andere Gegenstände sofort repariert werden können. Jeder Schüler ist daher verpflichtet, Schäden, die er bemerkt, unverzüglich einem Lehrer, dem Hausmeister oder Sekretariat zu melden. Wer Schuleigentum grob fahrlässig oder vorsätzlich zerstört, wird vom Schulträger zum Ersatz des Schadens herangezogen.
12. Verlust von Geld oder Wertgegenständen:
Bei Verlust von Geld, Uhren, Fahrkarten leistet die Schulversicherung keinen Ersatz. Diese Dinge sollten daher stets sorgfältig gesichert werden. Besonders gefährdet sind die Umkleideräume der Sportstätten.
13. Entfernen von Stühlen und Tischen aus Klassenräumen:
Klassenräume werden jeweils zu Beginn des Schuljahres entsprechend der Klassen- oder Kursstärke möbliert. Dabei muss berücksichtigt werden, dass viele Räume von verschieden starken Klassen oder Gruppen benutzt werden. Deshalb dürfen Schüler von sich aus hier keinerlei Veränderungen vornehmen.
14. Klassenordner:
Für jede Woche werden vom Klassenlehrer zwei Klassenordner bestimmt. Die Ordner haben folgende Aufgaben wahrzunehmen:
a. sie stellen rechtzeitig vor der Stunde die benötigten Unterrichtsmittel bereit;
b. sie reinigen die Tafel nach jeder Stunde, besonders nach Unterrichtsschluss;
15. Aufenthaltsraum:
Auswärtige Schüler der Unter- und Mittelstufe können sich vor dem Unterricht oder während einer Mittagspause im Aufenthaltsraum aufhalten.
Der dahinter liegende Raum ist für Schüler der Oberstufe vorbehalten.
16. Klassenbücher, Klassenbuchführung:
Klassenbücher sind Dokumente und stellen eine wichtige Unterlage für die Schule dar.
Für jede Klasse wird ein Schüler bestimmt, der für das Klassenbuch verantwortlich ist.
Dieser Schüler hat vor allem folgende Aufgaben wahrzunehmen.
a. Er holt das Klassenbuch vor dem Unterricht aus dem dafür vorgesehenen Schrank und bringt es nach Unterrichtsende wieder dorthin zurück.
b. Er sorgt dafür, dass das Buch in Fachräume oder in den Sport mitgenommen wird.
c. Gegebenenfalls bittet er Lehrkräfte, vergessene Einträge nachzuholen.
17. Für den Sekretariatsbereich gelten die von der Direktion festgesetzten Bürozeiten.
18. Die Schulleitung, jeder Lehrer und der Hausmeister sind im Rahmen der Schul- und Hausordnung gegenüber Schülern weisungsberechtigt.
19. Die vorliegende Hausordnung appelliert vor allem an die Vernunft. Allerdings muss die Schule die Einhaltung dieser Ordnung bei groben Verstößen unter Umständen mit den in § 90 des Schulgesetzes festgesetzten Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sicherstellen. |